Das WICHTIGSTE zuerst !! SIE haben das Recht auf einen neutralen Kfz- Sachverständigen IHRES Vertrauens.
Lassen Sie sich nicht von evtl. Äusserungen eines Sachbearbeiters der Versicherung verunsichern. Es kann vorkommen, dass Ihnen “verlockende” Angebote von der Versicherung gemacht werden, zum Beispiel “eine schnelle Schadenregulierung, wenn Sie auf einen Sachverständigen oder einen Rechtsanwalt verzichten”, oder das Sie einen Scheck innerhalb von wenigen Tagen erhalten.
Denken Sie kurz darüber nach, ob Sie ein neutrales Gutachten erhalten, wenn Sie einen Sachverständigen von der Versicherung beauftragen, welche den Schaden voraussichtlich bezahlen muss.
Bei der Feststellung der Schadenhöhe müssen die Reparatur oder die Entschädigung für den Verlustes Ihres Fahrzeugs im Vordergrund stehen. NICHT die wirtschaftlichen Interessen der Personen, die für den Schaden aufkommen müssen.
Warum ein Gutachten?
1. Um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie haben nach einem nicht verschuldeten Unfall Anspruch darauf, dass Ihnen der entstandene Schaden zu 100% ersetzt wird.
2. Zur Beweissicherung. Die Beweissicherung dient dazu, dass der Schaden umfassend dokumentiert wird. So besteht auch bei einem evtl. später folgenden Gerichtsverfahren immer die Möglichkeit, auf dieses Dokument zurück zu greifen.
Eine Anmerkung zum Kostenvoranschlag:
Kostenvoranschläge werden von Werkstätten erstellt, als verbindliche Zusage, eine Reparatur zu einem verbindlichen Preis durchzuführen.
Da Sachverständige im Allgemeinen keine Reparaturen durchführen, können vom Sachverständigen auch keine verbindlichen Kostenvoranschläge erstellt werden.